Jetzt anheuern – bei der Zeitwerft!

Die Zeitwerft ist seit 1997 in der Metropolregion Hamburg das Dock für qualifizierte Mitarbeiter und zufriedene Kunden. Neben Zeitarbeit bieten wir auch Personalvermittlung sowie Projekt- und Pool-Service an. Ihr Anliegen nehmen wir persönlich. Worauf es uns ankommt?
Nicht nur die Qualifikation, auch die Chemie muss stimmen. Die Zeitwerft versteht sich als kompetentes Bindeglied zwischen Bewerber und Kunde.
Als inhabergeführtes Unternehmen verzichten wir auf den Bauchladen und konzentrieren uns auf unsere Spezialgebiete: Fachkräfte für Industrie, Handwerk, Logistik und Office. Wir sind Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und Anwender der
BZA-/DGB-Tarifverträge – im Sinne unserer Kunden und Mitarbeiter.
Kunden legen gerne bei uns an, wenn sie schnell und verlässlich qualifizierte Mitarbeiter suchen. Zeitwerft – wann kommen Sie an Bord?


Aktuelles


Einführung elektronischer Lohnsteuerkarten erneut verschoben

Die Einführung des elektronischen Verfahrens ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ist im Dezember 2011 nun um ein weiteres Jahr verschoben worden. Start soll nun der 1. Januar 2013 sein.

Die letzte Lohnsteuerkarte in Papierform ist die Karte für 2010, die auch für 2011 galt. Wer diese nicht oder nicht mehr hat, aber bereits in 2011 eine Nichtselbstständige Tätigkeit hatte, muss im Besitz der "Ersatzbescheinigung 2011" sein. Diese Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug wurde vom Finanzamt ausgestellt. Beide amtlichen Papiere - Lohnsteuerkarte 2010 sowie Ersatzbescheinigung 2011 - gelten nun auch für das Jahr 2012. Sind die Einträge, wie Steuerklasse, Anzahl der Kinderfreibeträge etc., auf diesen amtlichen Papieren auch für 2012 richtig, läuft alles weiter wie gewohnt.


Frohes neues Jahr

Wir wünschen allen ein frohes neues Jahr, viel Erfolg und vor allem Gesundheit für das Jahr 2012!


Jetzt neu ... Zeitwerft auf Facebook

Ab jetzt ist Zeitwerft mit einer eigenen Seite auch auf Facebook vertreten. Über zahlreiche "gefällt mir"-Klicks freuen wir uns sehr.


Neuerungen - Stellenbörse und Bewerberportal

Übersichtlicher, moderner und mit neuen Features ausgestattet - so präsentiert sich unsere neue Jobbörse.

Jetzt ist es noch einfacher geworden, bei uns den richtigen Job zu finden.


Zeitarbeitsverbände fusionieren

AMP und BZA vereinigen sich zum Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP).

Die Tarifverträge Zeitarbeit des BZA und der DGB-Tarifgemeinschaft sowie die Tarifverträge des AMP mit dem CGB sind auch nach der Fusion zum BAP vollumfänglich gültig. Der BAP als Gesamtrechtsnachfolger übernimmt alle Rechte, Pflichten und Verträge. An den Tarifverträgen, an deren Inhalten und Gültigkeit, ändert sich also nichts. Der BAP bekennt sich zur Sozialpartnerschaft und ist damit Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und der CGBGewerkschaften. Dadurch sorgt der BAP für eine ausgeglichene Tarifpolitik. (Quelle: BAP - Auszug Pressemitteilung vom 14.04.2011). Weiter Infos unter www.bap-info.de.

Zeitwerft wird auch künftig die BZA-/DGB-Tarifverträge anwenden.

 


Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011

Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden, da der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerabzugverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen.

Dies bedeutet u. a.:

  • Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt bei einem fortbestehenden Dienstverhältnis die Verpflichtung, für das Kalenderjahr 2011 eine neue Lohnsteuerkarte vorzulegen. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen.
  • Bei einem Wechsel des Arbeitgebers in 2011 legen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vom bisherigen Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 dem neuen Arbeitgeber vor.
  • Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter.
  • Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen.

 


 Die Zeitwerft war im Dock und hat einen neuen Anstrich bekommen

Informativer, übersichtlicher, frischer – wir hoffen, dass Ihnen unser neuer Internetauftritt genauso viel Spaß macht wie uns. Klicken Sie selbst …

 


 

 

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